AGB

AGB Überschrift 2

1. Geltung unserer AGB

1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit eine von uns verwendete Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit wir nicht schriftlich, fernschriftlich oder mit Telefax eine Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder AGB durch den Kunden zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Lieferannahme, als anerkanntg.
1.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben an Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausführen.
1.3 Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche, fernschriftliche oder Telefax-Auftragsbestätigung, die auch zeitgleich mit der Rechnungsstellung erfolgen kann, wirksam. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend, soweit wir sie nicht für einen bestimmten Zeitraum als bindend bezeichnet haben.
1.4 Bei der Bestellung von Ersatzteilen bedarf es keiner Auftragsbestätigung. Hier ist der Kunde an sein Kaufangebot 3 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Es gilt als angenommen, wenn es von uns nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt wird.
1.5 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Lieferbedingungen, Lieferumfang

2.1 Die Preise ergeben sich aus unseren Auftragsbestätigungen. Liegt eine Auftragsbestätigung nicht vor, ergeben sich die Preise aus unseren, dem Geschäft zugrunde liegenden Angeboten. Die Preise verstehen sich ab Werk Gerlingen. Listenpreise sind unverbindliche Richtpreise. Bei Aufträgen bis 300,00 EUR Nettowarenwert wird eine Versandpauschale von 3,00 EUR berechnet. Ab 300,00 EUR betragen die Versandkosten 1 % vom Nettowarenwert. Bei Lieferungen per Nachnahme betragen die Versandkosten 9,00 EUR. Bei Streckenlieferungen betragen die Versandkosten mindestens 5,50 EUR. Bei Lieferungen per Spedition betragen die Versandkosten mindestens 25,00 EUR oder 3 % vom Nettowarenwert. Verpackungen von Sonderanfertigungen, die infolge außergewöhnlicher Abmessungen Einzelherstellung benötigen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet und können nicht mehr zurückgenommen werden. Die Preise verstehen sich weiterhin zzgl. Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe und stets nur für den Einzelfall.
2.3 Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
2.4 Teillieferungen sind zulässig.
2.5 Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tage der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeuge vom Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns. Wird eine vereinbarte Lieferfrist oder wird ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten (haben wir die Versandbereitschaft mitgeteilt oder hat die Ware den Versendungsort verlassen, gilt die Frist als eingehalten), kann der Kunde nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Wird eine Lieferfrist nicht vereinbart, kann der Kunde frühestens 6 Wochen nach Eingang seiner Bestellung, im Falle einer Auftragsbestätigung 1 Monat nach Absendung der Auftragsbestätigung, eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
2.6 Lieferung per Nachnahme oder Vorauskasse bleiben uns vorbehalten.

3. Gefahrübergang und Leistungsstörung

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk Gerlingen vereinbart.
3.2 Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß per Post, der Bahn, dem Frachtführer oder Spediteur übergeben oder auf unsere oder Fahrzeuge unserer Kunden verladen worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
3.3 Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit.

4. Nichterfüllung durch den Kunden

4.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4.2 Unter den vorgenannten Voraussetzungen oder wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als 2 Wochen in Verzug gerät, sind wir nach vorangegangener Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 25 % des Vertragspreises zzgl. Umsatzsteuer geltend zu machen. Es wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte, vor. Eine Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherungshalber heraus zu verlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlangen, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung ab. Von Dritten eingehende Zahlungen nimmt der Kunde treuhänderisch entgegen und leitet sie uns unverzüglich im Rahmen seiner uns gegenüber noch offenen Verbindlichkeiten weiter. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
5.4 Auf unser Verlangen ist der Kunde im Fall von Zahlungsverzug oder Nichterfüllung verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen.
5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des 20 % übersteigenden Betrags zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

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